Mietbedingungen

Sorgfalt und Übergabe

Der Vermieter verpflichtet sich, das vermietete Fahrzeug in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand an den Mieter zu übergeben. Beanstandungen und etwaige Schäden muss der Mieter bei der Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör und im gleichen Zustand, jedoch unter Berücksichtigung der sich auch bei normalem Gebrauch ergebenden Abnützung, an den Vermieter zurückzugeben

Übergabezeiten

Übergabezeiten sind prinzipiell zwischen 07.00 und 09.00 Uhr bzw. 20.00 und 22.00 Uhr. Sondervereinbarungen sind möglich
Leihtage sind als Kalendertage zu verstehen.

Lenkberechtigung

Der Mieter muss sich im Besitz der entsprechenden Lenkberechtigung befinden und diese im Zuge der Übergabe vorweisen

Reservierungen, Anzahlung

Die Reservierungsgebühr beträgt 25% und wird im Falle einer Stornierung des Mieters einbehalten

Rücktrittmöglichkeit

des Vermieters 

Sollte das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin, aus welchem Grund auch immer, wie z.B. Havarie, Verschulden des Vormieters, Gründe, welche der Vermieter zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, so steht dem Vermieter das Recht zu vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten, in welchem Falle der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die bereits geleistete Vorauszahlung zurückzuerstatten. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzforderungen an den Vermieter zu stellen

Strafen

Eventuelle Organmandate und Verwaltungsstrafen für gesetzwidriges Verhalten des Kunden sind ausschließlich von diesem zu bezahlen

Verwendungszweck

Es ist untersagt, den Leihwagen zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zu gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung sowie rechtswidrigen Zwecken zu benutzen

Verkauf, Verleih, Vermietung

Der Verkauf, das Vermieten, das Verleihen, die Verpfändung des Fahrzeuges oder andere Verfügungen, welche die Rechte des Eigentümers beschränken, sind nicht gestattet

Meldepflichten

Diebstahl, sonstiger Verlust, Unfälle oder Beschädigungen des Fahrzeuges, seiner Teile oder Zubehörs sind dem Vermieter unverzüglich zu melden

Versicherung

Für den Leihwagen wurde eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen. Im Falle von Verlust (Diebstahl) oder Beschädigungen im Sinne der Vollkasko-Bestimmungen, haftet der Kunde in Höhe eines Selbstbehaltes von € 1000,- , sofern der Schaden den Selbstbehalt übersteigt. Schäden darunter sind in entsprechender Höhe zu entrichten.
Im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde vollen Ersatz zu leisten

Ausland

Fahrten ins Ausland mit dem Leihwagen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter

Überlassen an Dritte

Bei Überlassen des Fahrzeuges an Dritte haftet der Kunde für die Erhaltung der obigen Bestimmungen. Diese Personen müssen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sein

Schadenersatz

Bei Nichteinhaltung einer der obigen Bestimmungen kann der Vermieter den Leihwagen jederzeit zurückrufen und Schadenersatz verlangen

Kaution

Dem Vermieter ist es überlassen, in bestimmten Fällen eine Kaution zu verlangen

Teilnahmebedingungen 

Gewinnspiel "Hochzeit 22"

Wer darf teilnehmen?
All jene die 2022 in Österreich heiraten.
Mindestalter 18 Jahre  - Lenkberechtigung

Wann beginnt und endet das Gewinnspiel?
15.01.22 - 28.02.22 (Einsendeschluss)

Was wird verlost?
Ein Tag mit Audi A5 Cabrio für euren Tag

Wann werden die Preise ermittelt?
Anfang März 2022 - Gewinnbekanntgabe

Wie werden die Gewinner ermittelt?
Die kreativste Einsendung gewinnt.

Wer ist der Veranstalter?
PB possibilities OG

Welche Daten werden erfasst und benötigt?
Name, Adresse, Telefonnummer, Tag und Ort der Hochzeit

Der Gewinn kann nicht an Dritte übertragen werden.
Keine Barauszahlung möglich.