Mietbedingungen
Sorgfalt und Übergabe
Der Vermieter verpflichtet sich, das vermietete Fahrzeug in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand an den Mieter zu übergeben. Beanstandungen und etwaige Schäden muss der Mieter bei der Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Kfz-Papieren und Zubehör und im gleichen Zustand, jedoch unter Berücksichtigung der sich auch bei normalem Gebrauch ergebenden Abnützung, an den Vermieter zurückzugeben
Übergabezeiten
Übergabezeiten sind prinzipiell zwischen 07.00 und 09.00 Uhr bzw. 20.00 und 22.00 Uhr. Sondervereinbarungen sind möglich
Leihtage sind als Kalendertage zu verstehen.
Lenkberechtigung
Der Mieter muss sich im Besitz der entsprechenden Lenkberechtigung befinden und diese im Zuge der Übergabe vorweisen
Reservierungen, Anzahlung
Die Reservierungsgebühr beträgt 25% und wird im Falle einer Stornierung des Mieters einbehalten
Rücktrittmöglichkeit
des Vermieters
Sollte das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin, aus welchem Grund auch immer, wie z.B. Havarie, Verschulden des Vormieters, Gründe, welche der Vermieter zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, so steht dem Vermieter das Recht zu vom geschlossenen Mietvertrag zurückzutreten, in welchem Falle der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die bereits geleistete Vorauszahlung zurückzuerstatten. Der Mieter ist jedoch nicht berechtigt, für diesen Fall Schadenersatzforderungen an den Vermieter zu stellen
Strafen
Eventuelle Organmandate und Verwaltungsstrafen für gesetzwidriges Verhalten des Kunden sind ausschließlich von diesem zu bezahlen
Verwendungszweck
Es ist untersagt, den Leihwagen zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zu gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung sowie rechtswidrigen Zwecken zu benutzen
Verkauf, Verleih, Vermietung
Der Verkauf, das Vermieten, das Verleihen, die Verpfändung des Fahrzeuges oder andere Verfügungen, welche die Rechte des Eigentümers beschränken, sind nicht gestattet
Meldepflichten
Diebstahl, sonstiger Verlust, Unfälle oder Beschädigungen des Fahrzeuges, seiner Teile oder Zubehörs sind dem Vermieter unverzüglich zu melden
Versicherung
Für den Leihwagen wurde eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen. Im Falle von Verlust (Diebstahl) oder Beschädigungen im Sinne der Vollkasko-Bestimmungen, haftet der Kunde in Höhe eines Selbstbehaltes von € 1000,- , sofern der Schaden den Selbstbehalt übersteigt. Schäden darunter sind in entsprechender Höhe zu entrichten.
Im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde vollen Ersatz zu leisten
Ausland
Fahrten ins Ausland mit dem Leihwagen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter
Überlassen an Dritte
Bei Überlassen des Fahrzeuges an Dritte haftet der Kunde für die Erhaltung der obigen Bestimmungen. Diese Personen müssen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sein
Schadenersatz
Bei Nichteinhaltung einer der obigen Bestimmungen kann der Vermieter den Leihwagen jederzeit zurückrufen und Schadenersatz verlangen
Kaution
Dem Vermieter ist es überlassen, in bestimmten Fällen eine Kaution zu verlangen
Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel "Hochzeit 22"
Wer darf teilnehmen?
All jene die 2022 in Österreich heiraten.
Mindestalter 18 Jahre - Lenkberechtigung
Wann beginnt und endet das Gewinnspiel?
15.01.22 - 28.02.22 (Einsendeschluss)
Was wird verlost?
Ein Tag mit Audi A5 Cabrio für euren Tag
Wann werden die Preise ermittelt?
Anfang März 2022 - Gewinnbekanntgabe
Wie werden die Gewinner ermittelt?
Die kreativste Einsendung gewinnt.
Wer ist der Veranstalter?
PB possibilities OG
Welche Daten werden erfasst und benötigt?
Name, Adresse, Telefonnummer, Tag und Ort der Hochzeit
Der Gewinn kann nicht an Dritte übertragen werden.
Keine Barauszahlung möglich.